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   BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09   

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https://dejure.org/2009,8322
BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09 (https://dejure.org/2009,8322)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2009 - XI S 4/09 (https://dejure.org/2009,8322)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - XI S 4/09 (https://dejure.org/2009,8322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wegen Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 133a Abs. 1; ; UStG a.F. § 14 Abs. 2; ; ZPO § 42 Abs. 1; ; ZPO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Gerichts zur Auseinandersetzung mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen; Einfachrechtliche Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de

    Pauschale Ablehnung von Richtern; Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO; Eröffnung einer Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.03.2009 - XI B 96/08

    Urteilsverkündung vor Beschlussfassung - Rechnungsberichtigung wegen eines zu

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Die pauschale Ablehnung der Richter, die den Beschluss vom 30. März 2009 XI B 96/08 über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gefasst haben, ist rechtsmissbräuchlich und daher offensichtlich unzulässig.

    Sie stützt ihr Ablehnungsgesuch darauf, dass die Mitglieder des erkennenden Senats, wie schon aus der Begründung zu 1. des Beschlusses vom 30. März 2009 XI B 96/08 ersichtlich sei, eine vorgefasste Rechtsmeinung gehabt hätten, weil sie nach unzulässiger Sachaufklärung hinsichtlich des Datums des angefochtenen Urteils des Finanzgerichts (FG) von einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. von § 107 FGO ausgegangen seien.

    Dem Vortrag der Klägerin ist nicht zu entnehmen, dass dem Beschluss des Senats vom 30. März 2009 XI B 96/08 ein derart schwerwiegender Verstoß anhaftet.

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Ob die Gegenvorstellung gegen gerichtliche Entscheidungen einfachrechtlich statthaft ist, ist umstritten (vgl. zum Streitstand BVerfG-Beschluss vom 25. November 2008 1 BvR 848/07, Neue Juristische Wochenschrift 2009, 829, unter A.III.1. und B.I.1.b bb (1) (b)).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 189/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 24. Februar 2009 1 BvR 189/09, nicht veröffentlicht --n.v.--, unter II.1.a).
  • BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667).
  • BFH, 14.11.2006 - IX S 14/06

    Gegenvorstellung gegen PKH-Beschluss

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Einer Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 3/07) bedurfte es nicht, da die Gegenvorstellung jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet ist, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535; vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474; vom 11. März 2009 VI S 14/08, n.v., jeweils m.w.N).
  • BFH, 31.08.1999 - V B 53/97

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung kann für sich allein nicht die Annahme rechtfertigen, dass der Senat den Verfahrensbeteiligten gegenüber unsachlich oder parteilich eingestellt ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244; vom 16. September 1999 VII B 231/99, BFH/NV 2000, 331).
  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Soweit sich die Klägerin mit ihren Rügen gegen die inhaltliche Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung wendet, ohne eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend zu machen, kann sie damit im Anhörungsrügeverfahren nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337).
  • BFH, 27.12.2006 - V S 24/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667).
  • BFH, 27.09.2006 - X S 13/06

    NZB: unzulässiges Rechtsmittel, abgelehnter Antrag auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Einer Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 3/07) bedurfte es nicht, da die Gegenvorstellung jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet ist, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535; vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474; vom 11. März 2009 VI S 14/08, n.v., jeweils m.w.N).
  • BFH, 11.06.2007 - IX S 4/07

    Gegenvorstellung; Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
    Einer Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung in dem Verfahren des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB 3/07) bedurfte es nicht, da die Gegenvorstellung jedenfalls nur in Ausnahmefällen eröffnet ist, insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. September 2006 X S 13/06, BFH/NV 2006, 2304; vom 11. Juni 2007 IX S 4/07, BFH/NV 2007, 1535; vom 14. November 2006 IX S 14/06, BFH/NV 2007, 474; vom 11. März 2009 VI S 14/08, n.v., jeweils m.w.N).
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 14/08

    Zur Zulässigkeit von Gegenvorstellung und außerordentlicher Beschwerde

  • BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99

    Pauschale Richterablehnung

  • GemSOGB - GmS-OGB 3/07
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Im Übrigen könnte die Klägerin mit einer Rüge gegen die inhaltliche Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung des Senats, ohne eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend zu machen, im Anhörungsrügeverfahren nicht gehört werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Mai 2006 VI S 5/06, BFH/NV 2006, 1337; vom 16. Juni 2009 XI S 4/09, juris).
  • BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667; vom 16. Juni 2009 XI S 4/09, juris).
  • BFH, 20.05.2011 - V S 10/11

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614; vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667; vom 16. Juni 2009 XI S 4/09, juris).
  • VerfG Brandenburg, 13.04.2012 - VfGBbg 32/11

    Befangenheit; rechtsmissbräuchlich; Gehörsrüge; Gegenvorstellung

    Selbst bei Annahme eines objektiven Verstoßes gegen das Willkürverbot folgt daraus nicht zwingend, dass ein Betroffener bei vernünftiger Würdigung Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des abgelehnten Richters zu zweifeln (Beschluss vom 10. März 2005 - VfGBbg 82/03 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; zum Bundesrecht: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, NVwZ-RR 2010, 545; vgl. in diesem Zusammenhang auch: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI S 4/09 -, Rn. 3, juris).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

    Denn eine (vermeintlich) unrichtige Entscheidung kann für sich allein nicht die Annahme rechtfertigen, dass der entscheidende Richter den Verfahrensbeteiligungen gegenüber unsachlich oder unparteilich eingestellt ist (vgl. zuletzt: Bundesfinanzhof, Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI S 4/09 - m. w. N., zitiert nach juris).
  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 14 K 4977/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Schätzungsbescheid; keine

    Soweit die Klägerseite im Ergebnis alle Richter des 14. Senats wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt, ist ihr Gesuch rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Juni 2009, XI S 4/09, juris).
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